Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2318 Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen

BGB § 2318 Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen

[ Auszug: (1) Der Erbe kann die Erfüllung eines ihm auferlegten Vermächtnisses soweit verweigern, dass die Pflichtteilslast von ihm und dem Vermächtnisnehmer verhältnis ... ]